Schenkungen
Für eine Schenkung haben Sie zwei Möglichkeiten zur Auswahl: eine einmalige Schenkung oder eine periodische
Schenkung. Die Regeln für eine (A) einmalige oder (B) periodische Schenkung, die Sie berücksichtigen können, haben
wir untenstehend ausgearbeitet, einschließlich einiger praktischer Beispiele.
(A) Einmalige Schenkung
Bei einer einmaligen Schenkung gilt eine Schwelle von 1 % Ihres Schwelleneinkommens und ein Maximum von 10 %.
Dabei ist es hilfreich zu wissen, dass das Kriegsmuseum Medemblik aufgrund des „Geefwet“ (Schenkungsgesetz) eine „Kulturelle ANBI“ (gemeinnützige Einrichtung) ist.
Geefwet
Seit 2012 gibt es eine Erweiterung für den Abzug von Schenkungen an eine „Kulturelle ANBI“,
wie das Kriegsmuseum Medemblik. Das Schenkungsgesetz bedeutet, dass Sie die Schenkung an das Kriegsmuseum für die
Berechnung Ihres Abzugspostens in der Steuererklärung um 25 % erhöhen dürfen. Die Erhöhung von 25 % für Ihre
Steuererklärung können Sie als eine Belohnung des Finanzamtes betrachten, die Sie erhalten, weil Sie eine kulturelle ANBI-Einrichtung
wie das Kriegsmuseum unterstützen. Diese Erhöhung dürfen Sie auf einen Schenkungsbetrag von maximal
5.000 € anwenden; für Beträge, die Sie darüber hinaus schenken, kann das Schenkungsgesetz nicht mehr angewendet werden.
Beispiel:
Sie haben ein Schwelleneinkommen von 40.000 €. Sie entscheiden sich, einmalig 2.000 € an das Kriegsmuseum zu schenken. Sie
dürfen aufgrund des Schenkungsgesetzes die Schenkung für Ihre Steuererklärung um 25 % erhöhen, was einen Rechenbetrag von
2.500 € ergibt. Bei einer einmaligen Schenkung ist es wichtig, nicht zu vergessen, dass die 1 % Ihres Schwelleneinkommens
vom Rechenbetrag abgezogen werden müssen, was in diesem Fall 400 € entspricht. 2.500 € minus 400 € ergibt,
dass Sie in Ihrer Steuererklärung 2.100 € von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen. Sie erhalten aus dem für Sie
geltenden höchsten Steuersatz 777 € zurück (37 % von 2.100 €). Dies bedeutet, dass Ihre einmalige Schenkung von 2.000 €
Sie tatsächlich 1.223 € gekostet hat (2.000 € – 777 €).
Wie Sie sehen können, ist es eine umfangreiche Berechnung. Falls Sie weitere Informationen oder ein Orientierungsgespräch wünschen,
dann können Sie jederzeit Kontakt mit Sietske Rustenburg aufnehmen oder für weitere Beratung Ihren eigenen Steuerberater oder Notar
kontaktieren.
(B) Periodische Schenkung
Der Vorteil einer periodischen Schenkung ist, dass es keine Einkommensschwelle gibt; bei einer Leibrentenschenkung von mindestens
fünf Jahren ist diese vollständig von Ihrer Einkommensteuer absetzbar. Als Bedingung wird vom Finanzamt
jedoch vorausgesetzt, dass eine Vereinbarung zwischen dem Schenker und dem Kriegsmuseum getroffen wird, in der die fünf
Jahre und der jährlich zu schenkende Betrag deutlich benannt sind.
Beispiel:
Wir nehmen dasselbe Beispiel wie bei der einmaligen Schenkung, nur verteilen wir die 2.000 € auf fünf Jahre, um
die oben genannte Bedingung zu erfüllen. Sie haben ein Schwelleneinkommen von 40.000 €. Sie entscheiden sich, 5 Jahre
hintereinander 400 € pro Jahr zu schenken, wodurch Sie insgesamt 2.000 € an das Kriegsmuseum spenden. Sie dürfen
aufgrund des Schenkungsgesetzes die Schenkung für Ihre Steuererklärung um 25 % erhöhen, was einen Rechenbetrag von 2.500 €
ergibt. Sie erhalten aus dem für Sie geltenden höchsten Steuersatz 925 € zurück (37 % von 2.500 €). Dies
bedeutet, dass Ihre Schenkung von 2.000 € Sie tatsächlich 1.075 € gekostet hat (2.000 € – 925 €).
Wie Sie in den Beispielen zwischen einmaligem Schenken und periodischem Schenken sehen können, ist periodisches Schenken
um einiges interessanter, da das Finanzamt einen größeren Teil mitfinanziert.
Über diesen Link können Sie das Formular einsehen, das das Finanzamt erstellt hat und das Schenker und Stiftungen wie
das Kriegsmuseum gemeinsam ausfüllen können, um eine periodische Schenkung regelkonform und korrekt festzulegen.
Klicken Sie hier, um den Link zu öffnen.
Falls Sie Hilfe beim Formular, weitere Informationen oder ein Orientierungsgespräch wünschen, dann können Sie jederzeit Kontakt
mit Sietske Rustenburg aufnehmen oder für weitere Beratung Ihren eigenen Steuerberater oder Notar kontaktieren.
Kontakt
Persönliche Beratung:
Sind Sie daran interessiert, eine Schenkung zu tätigen? Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren? Dann nehmen Sie Kontakt mit Sietske Rustenburg auf.
E-Mail: sietske@oorlogsmuseummedemblik.nl
Telefonnummer: 0613154777
Sietske ist eine der beiden Gründer des Kriegsmuseums Medemblik und ist ehrenamtliche Beziehungsmanagerin, wobei sie gerne gemeinsam mit Ihnen über Ihre Wünsche und Ideen nachdenkt.
